5 U 191/05•Oberlandesgericht Köln, 2009-10-21, 5 U 191/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 191/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-21
Aktenzeichen: 5 U 191/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1021.5U191.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird das am 16.11.2005 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 23 O 200/03 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 85,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2002 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.