4 WF 160/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-10-15, 4 WF 160/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-10-15, 4 WF 160/09
4 WF 160/09Obergericht15.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 160/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-15
Aktenzeichen: 4 WF 160/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1015.4WF160.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 31.07.2009 – bei Gericht eingegangen am 3. August 2009 – wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Eschweiler vom 12.07.2009 – 11 F 97/09 – (der Klägerin zugestellt am 20.07.2009) teilweise dahin abgeändert, dass der Klägerin ratenfreie Prozesskostenhilfe für die erste Instanz unter Beiordnung der Rechtsanwälte K u.a. in F bezüglich des geltend gemachten Trennungsunterhalts insoweit bewilligt wird, als Zahlung von monatlichem Trennungsunterhalt bis zu einer Höhe von 354,00 € monatlich begehrt wird.
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