Oberlandesgericht Köln, 2009-10-07, 2 Ws 468/09

2 Ws 468/09Obergericht07.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 468/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-07

Aktenzeichen: 2 Ws 468/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1007.2WS468.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird wie folgt abgeändert:

Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen. Hiervon ausgenommen sind die durch die Nebenklage verursachten Kosten und Auslagen; diese hat der Angeklagte zu tragen.

Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf 1/5 ermäßigt. Die dem Beschwerdeführer hierin erwachsenen notwendigen Auslagen fallen zu 4/5 der Staatskasse zur Last.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.