81 Ss 43/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-10-06, 81 Ss 43/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-10-06, 81 Ss 43/09
81 Ss 43/09Obergericht06.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 81 Ss 43/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-06
Aktenzeichen: 81 Ss 43/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:1006.81SS43.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird hinsichtlich der Tat vom 25. Februar 2008 (Fall 12 der Urteilsgründe) im Schuldspruch insoweit aufgehoben, als der Angeklagte wegen einer (tateinheitlich begangenen) Urkundenfälschung verurteilt worden ist.
Darüber hinaus werden die wegen dieser Tat verhängte Einzelstrafe sowie der Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.
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