3 U 105/88•Oberlandesgericht Köln, 2009-09-18, 3 U 105/88
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 105/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-18
Aktenzeichen: 3 U 105/88
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0918.3U105.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 3.Mai 1988 - 12 0 305/83 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 7.008,27 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17.3.1987 zu zahlen.
Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in allen Instanzen trägt der Kläger zu 69/70 und der Beklagte zu 1/70.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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