Oberlandesgericht Köln, 2009-09-11, 6 W 95/09

6 W 95/09Obergericht11.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 95/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-11

Aktenzeichen: 6 W 95/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0911.6W95.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde der Verfügungsbeklagten gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Verfügungsbeklagte; außer-gerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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