19 U 64/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-09-11, 19 U 64/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 64/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-11
Aktenzeichen: 19 U 64/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0911.19U64.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 31.03.2009 -7 O 4/09 LG Bonn- teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 2.525,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 17.01.2009 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 58 % und die Beklagte zu 42 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.