Oberlandesgericht Köln, 2009-09-09, 17 W 200/09

17 W 200/09Obergericht09.09.2009

Regest

Zur Entscheidung über die im Berufungsrechtszug getroffenen Wertfestsetzungen der Landgerichte sind die Oberlandesgerichte berufen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 200/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-09

Aktenzeichen: 17 W 200/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0909.17W200.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Normen: § 68 Abs. 1 GKG

Leitsätze

Zur Entscheidung über die im Berufungsrechtszug getroffenen Wertfestsetzungen der Landgerichte sind die Oberlandesgerichte berufen.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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