17 W 200/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-09-09, 17 W 200/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-09-09, 17 W 200/09
17 W 200/09Obergericht09.09.2009
Regest
Zur Entscheidung über die im Berufungsrechtszug getroffenen Wertfestsetzungen der Landgerichte sind die Oberlandesgerichte berufen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 200/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-09
Aktenzeichen: 17 W 200/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0909.17W200.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Normen: § 68 Abs. 1 GKG
Leitsätze
Zur Entscheidung über die im Berufungsrechtszug getroffenen Wertfestsetzungen der Landgerichte sind die Oberlandesgerichte berufen.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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