4 WF 101/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-08-25, 4 WF 101/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-08-25, 4 WF 101/09
4 WF 101/09Obergericht25.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 101/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-25
Aktenzeichen: 4 WF 101/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0825.4WF101.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Untätigkeitsbeschwerde des Antragstellers vom 13.08.2009 in dem Verfahren des Amtsgerichts Bonn 407 F 208/09 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
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