81 Ss 52-53/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-08-21, 81 Ss 52-53/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-08-21, 81 Ss 52-53/09
81 Ss 52-53/09Obergericht21.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 81 Ss 52-53/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-21
Aktenzeichen: 81 Ss 52-53/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0821.81SS52.53.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Die Angeklagten werden freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Ausla-gen der Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
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