5 U 47/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-08-12, 5 U 47/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 47/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-12
Aktenzeichen: 5 U 47/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0812.5U47.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
werden die Parteien darauf hingewiesen, dass der Senat nach Beratung erwägt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs.2 ZPO zurückzuweisen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 522 Abs.2 Nr. 1 ZPO) und auch die weiteren Voraussetzungen gemäß § 522 Abs.2 Nr. 2,3 ZPO vorliegen.
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