Oberlandesgericht Köln, 2009-07-29, 5 W 18/09

5 W 18/09Obergericht29.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 W 18/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-07-29

Aktenzeichen: 5 W 18/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0729.5W18.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 9.6.2009 gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19.5.2009 - 3 OH 13/08 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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