Oberlandesgericht Köln, 2009-07-16, 8 U 64/08

8 U 64/08Obergericht16.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 U 64/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-16

Aktenzeichen: 8 U 64/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0716.8U64.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 07.11.2008 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 15 O 3/06 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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