19 W 17/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-07-13, 19 W 17/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 17/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-13
Aktenzeichen: 19 W 17/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0713.19W17.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Landgerichts Köln vom 02.03.2009 - 16 O 796/05 - teilweise abgeändert.
Der Streitwert für die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungstermin wird bis zum 25.10.2007 auf 6.250, -- € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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