Oberlandesgericht Köln, 2009-07-10, 6 U 5/09

6 U 5/09Obergericht10.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 5/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-10

Aktenzeichen: 6 U 5/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0710.6U5.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 17. Dezember 2008 - 1 O 85/08 - wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung des Unterlassungsanspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Vollstreckung des Zahlungsanspruches und des Kostenerstattungsanspruches kann die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

4.) Die Revision wird nicht zugelassen.

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