Oberlandesgericht Köln, 2009-07-10, 1 U 101/08

1 U 101/08Obergericht10.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 101/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-10

Aktenzeichen: 1 U 101/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0710.1U101.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 21.10.2008 verkündete Urteil der 37. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 37 O 1189/07, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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