4 U 27/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-06-23, 4 U 27/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 U 27/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-23
Aktenzeichen: 4 U 27/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0623.4U27.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 16. Oktober 2008 - 1 O 36/08 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Schuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet.
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