16 Wx 266/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-06-22, 16 Wx 266/08
Oberlandesgericht Köln, 2009-06-22, 16 Wx 266/08
16 Wx 266/08Obergericht22.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 266/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-22
Aktenzeichen: 16 Wx 266/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0622.16WX266.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24.11.2008 - 29 T 169/07 - dahingehend abgeändert, dass die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 01.07.2007 - 202 II 434/06 - zurückgewiesen wird, soweit das Amtsgericht den Anfechtungsantrag betreffend den Eigentümerbeschluss vom 26.10.2006 zu Tagesordnungspunkt 7 Unterbeschluss IV Nr. 9 zurückgewiesen hat.
Die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 20 %, die Antragsgegner zu 80 %. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegner und die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens die Antragstellerin.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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