3 U 128/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-06-05, 3 U 128/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 128/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-05
Aktenzeichen: 3 U 128/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0605.3U128.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerinnen wird das Urteil der 10. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Bonn vom 4.7.2008 – 10 O 421/07 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, zu Gunsten der Klägerinnen das über einen Betrag von 298,63 € hinausgehende Guthaben auf dem Und-Konto xx1 bei der Sparkasse LC einschließlich angelaufener Zinsen freizugeben.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.