Oberlandesgericht Köln, 2009-06-05, 3 U 122/08

3 U 122/08Obergericht05.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 122/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-05

Aktenzeichen: 3 U 122/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0605.3U122.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 23.6.2008 – 10 O 156/05 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 300.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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