18 U 108/07•Oberlandesgericht Köln, 2009-05-28, 18 U 108/07
Oberlandesgericht Köln, 2009-05-28, 18 U 108/07
18 U 108/07Obergericht28.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 108/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-28
Aktenzeichen: 18 U 108/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0528.18U108.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Normen: AktG §57; AktG 311
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin das am 1.6.2007 verkündete Grundurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 552/05 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf über 30 Millionen Euro festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
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