Oberlandesgericht Köln, 2009-05-28, 18 U 108/07

18 U 108/07Obergericht28.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 108/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-28

Aktenzeichen: 18 U 108/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0528.18U108.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Normen: AktG §57; AktG 311

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin das am 1.6.2007 verkündete Grundurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 552/05 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf über 30 Millionen Euro festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

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