18 U 80/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-05-14, 18 U 80/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 80/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-14
Aktenzeichen: 18 U 80/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0514.18U80.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 27.03.2008 wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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