Oberlandesgericht Köln, 2009-05-04, 5 U 113/08

5 U 113/08Obergericht04.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 113/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-04

Aktenzeichen: 5 U 113/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0504.5U113.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 7. Mai 2008 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln (25 O 202/06) unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird unter Klagabweisung im übrigen verurteilt, an die Klägerin 1.424,55 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. November 2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Klägerin zu 79 % und der Beklagte zu 21 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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