17 W 98/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-05-04, 17 W 98/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 98/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-04
Aktenzeichen: 17 W 98/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0504.17W98.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 17. April 2009 - 31 O 695/03 - wird aufgehoben. Die Sache wird an den Rechtspfleger zur erneuten Bescheidung nach Maßgabe der Gründe dieses Beschlusses zurückverwiesen.
Er wird angewiesen, die Kostenausgleichung - soweit sie noch nicht erfolgt ist - nicht aus den im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 23. Januar 2009 und im Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss angeführten Gründen zu verweigern.
Die Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren wird dem Rechtspfle-ger übertragen.
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