Oberlandesgericht Köln, 2009-04-29, 13 U 137/05

13 U 137/05Obergericht29.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 137/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-29

Aktenzeichen: 13 U 137/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0429.13U137.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21. Juni 2005 - 3 O 669/04 - wird zurückgewie-sen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Be-trages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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