Oberlandesgericht Köln, 2009-04-28, 9 U 114/08

9 U 114/08Obergericht28.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 114/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-28

Aktenzeichen: 9 U 114/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0428.9U114.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 12.06.2008 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 355/07 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt insgesamt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger als Mitversi-chertem und der N. L.mbH, S. 13 - 15, XX L als Versicherungsnehmerin be-dingungsgemäßen Deckungsschutz aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag XXX zu den von Herrn Rechtsanwalt Dr. M.C. als Insolvenzverwalter der M. AG mit Sitz in O.-W. (Handelsregister des Amtsgerichts Kleve HRB 5920) gegenüber dem Kläger geltend gemachten Schadensersatzansprüchen aus dessen Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der M. AG zu gewähren, sobald Dr. C. Klage gegen den Kläger erhoben hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge einschließlich der Kosten der Streithelferin trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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