17 W 249/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-04-27, 17 W 249/08
Oberlandesgericht Köln, 2009-04-27, 17 W 249/08
17 W 249/08Obergericht27.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 249/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-27
Aktenzeichen: 17 W 249/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0427.17W249.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 12. August 2008 - 8 O 150/07 - wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Vergleichs vor der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6. März 2008 sind von der Beklagten an die Klägerin 1.219,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 10. Juni 2008 zu erstatten.
Im Übrigen wir die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 70 % und die Beklagte zu 30 %. Gerichtsgebühren werden nicht erhoben.
Gegenstandswert: 314,76 € (1.437,36 € - 1.122,60 €)
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