6 U 70/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-04-24, 6 U 70/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 70/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-24
Aktenzeichen: 6 U 70/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0424.6U70.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Auf die Berufung der Klägerin zu 2 wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.2.2008 – 5 O 106/07 –, soweit die Klage der Klägerin zu 2 abgewiesen worden ist, wie folgt abgeändert:
Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
2.) Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
3.) Die Revision wird nicht zugelassen.
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