Oberlandesgericht Köln, 2009-04-22, 5 U 152/08

5 U 152/08Obergericht22.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 152/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-22

Aktenzeichen: 5 U 152/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0422.5U152.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 5. August 2008 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 83/03 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags ab-wenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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