Oberlandesgericht Köln, 2009-04-22, 2 Ws 639/08

2 Ws 639/08Obergericht22.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 639/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-22

Aktenzeichen: 2 Ws 639/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0422.2WS639.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird an den

gemäß § 66 Abs. 6 S. 1 GKG zur Entscheidung über die Erinnerung

zuständigen Einzelrichter des Gerichts des ersten Rechtszuges zurück

verwiesen.

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