2 Ws 639/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-04-22, 2 Ws 639/08
Oberlandesgericht Köln, 2009-04-22, 2 Ws 639/08
2 Ws 639/08Obergericht22.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 639/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-22
Aktenzeichen: 2 Ws 639/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0422.2WS639.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird an den
gemäß § 66 Abs. 6 S. 1 GKG zur Entscheidung über die Erinnerung
zuständigen Einzelrichter des Gerichts des ersten Rechtszuges zurück
verwiesen.
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