Oberlandesgericht Köln, 2009-04-21, 82 Ss 008/09

82 Ss 008/09Obergericht21.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 82 Ss 008/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-21

Aktenzeichen: 82 Ss 008/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0421.82SS008.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

I.

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben, soweit eine Entscheidung über die Kompensation wegen einer der Justiz anzulastenden Verfahrensverzögerung unterblieben ist.

II.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.

III.

Die weitergehende Revision wird verworfen.

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