82 Ss 008/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-04-21, 82 Ss 008/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-04-21, 82 Ss 008/09
82 Ss 008/09Obergericht21.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 82 Ss 008/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-21
Aktenzeichen: 82 Ss 008/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0421.82SS008.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
I.
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben, soweit eine Entscheidung über die Kompensation wegen einer der Justiz anzulastenden Verfahrensverzögerung unterblieben ist.
II.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.
III.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
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