2 VA (Not) 2/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-04-20, 2 VA (Not) 2/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-04-20, 2 VA (Not) 2/09
2 VA (Not) 2/09Obergericht20.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 VA (Not) 2/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-20
Aktenzeichen: 2 VA (Not) 2/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0420.2VA.NOT2.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Senat für Notarsachen
Tenor
Der Notar Q. wird beigeladen.
Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Bezug auf die Besetzung der Notarstelle in Heinsberg wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich notwendigen Auslagen des Antragsgegners.
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
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