Oberlandesgericht Köln, 2009-04-20, 2 VA (Not) 2/09

2 VA (Not) 2/09Obergericht20.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 VA (Not) 2/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-20

Aktenzeichen: 2 VA (Not) 2/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0420.2VA.NOT2.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Senat für Notarsachen

Tenor

Der Notar Q. wird beigeladen.

Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Bezug auf die Besetzung der Notarstelle in Heinsberg wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich notwendigen Auslagen des Antragsgegners.

Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

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