2 Wx 40/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-04-16, 2 Wx 40/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-04-16, 2 Wx 40/09
2 Wx 40/09Obergericht16.04.2009
Regest
Gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts im Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB findet auch keine "außerordentliche Beschwerde" statt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 40/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-16
Aktenzeichen: 2 Wx 40/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0416.2WX40.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: GG Art. 20 Abs. 3; HGB § 335
Leitsätze
Gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts im Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB findet auch keine "außerordentliche Beschwerde" statt.
Tenor
Die als - außerordentliche Beschwerde - und - sofortige Beschwerde - bezeichnete weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 26. März 2009 gegen den Beschluß der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 20. März 2009 - 34 T 299/08 - wird als unzulässig verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.