5 U 146/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-04-15, 5 U 146/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 146/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-15
Aktenzeichen: 5 U 146/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0415.5U146.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 23. Juli 2008 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 236/04 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klägerin von dem Be-klagten auf die ausgeurteilten Beträge von 1.000 € und weiteren 2.245,17 € lediglich Zinsen in Höhe von 4 % ab dem 18.6.2004 verlan-gen kann.
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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