4 UF 7/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-04-15, 4 UF 7/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 7/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-15
Aktenzeichen: 4 UF 7/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0415.4UF7.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Brühl vom 11. Dezember 2008 – 35 F 109/08 – wird zu-rückgewiesen.
Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
II.
Der Antrag des Antragsgegners auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird mangels Erfolgsaussicht der Beschwerde zu-rückgewiesen.
III.
Der Antragstellerin wird zur Verteidigung im Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin Dr. C., D-M, beigeordnet.
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