7 W 23/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-04-07, 7 W 23/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 W 23/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-07
Aktenzeichen: 7 W 23/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0407.7W23.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den
ihm Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 05. März 2009
- 5 O 504/08 - wird aus den zutreffenden und nicht
ergänzungsbedürftigen Gründen der angefochtenen Entscheidung sowie des Nichtabhilfebeschlusses vom 25. März 2009 zurückgewiesen.
Ein Kostenausspruch ist nicht veranlasst, §§ 22 Abs. 1 GKG, 127 Abs. 4 ZPO.
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