6 W 20/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-04-03, 6 W 20/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 20/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-03
Aktenzeichen: 6 W 20/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0403.6W20.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss der 28. Zivil-kammer des Landgerichts Köln vom 10.02.2009 insoweit aufgehoben, als die nachgesuchte Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen den Klageantrag zu 2) in einer dem Betrag von 861,00 € übersteigenden Höhe verweigert worden ist, und zwar mit der Maßgabe, dass die Prozesskostenhilfe nicht wegen hinreichender Erfolgsaussicht versagt werden darf.
Im übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
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