Oberlandesgericht Köln, 2009-04-02, 18 U 102/08

18 U 102/08Obergericht02.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 102/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-02

Aktenzeichen: 18 U 102/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0402.18U102.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 24.6.2008 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 O 42/08 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Berufungsstreitwert wird auf 71.734,25 € festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.