18 U 102/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-04-02, 18 U 102/08
Oberlandesgericht Köln, 2009-04-02, 18 U 102/08
18 U 102/08Obergericht02.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 102/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-02
Aktenzeichen: 18 U 102/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0402.18U102.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 24.6.2008 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 O 42/08 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Berufungsstreitwert wird auf 71.734,25 € festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
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