12 U 99/07•Oberlandesgericht Köln, 2009-04-02, 12 U 99/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 99/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-02
Aktenzeichen: 12 U 99/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0402.12U99.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 1.8.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 11 O 2/06 – wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.500 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 24.12.2005 aus 4.500 Euro und ab dem 26.6.2006 aus weiteren 3.000 Euro Zug um Zug gegen Rückübereignung des am 10.10.2001 geborenen Wallachs mit der Equidenpassnummer DE-xxx007096xxx zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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