9 U 157/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-03-31, 9 U 157/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 157/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-31
Aktenzeichen: 9 U 157/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0331.9U157.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 23.10.2008 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 24 O 99/08 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
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