16 Wx 21 u. 22/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-03-31, 16 Wx 21 u. 22/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-03-31, 16 Wx 21 u. 22/09
16 Wx 21 u. 22/09Obergericht31.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 21 u. 22/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-31
Aktenzeichen: 16 Wx 21 u. 22/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0331.16WX21U22.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortigen weiteren Beschwerden der Beteiligten zu 1. bis 3. wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.01.2009 – 1 T 491 und 496/08 - abgeändert.
Die Beschlüsse des Amtsgerichts Köln vom 05.11.2008 (Vergütung C und L) – 54 XVII R 371 – werden aufgehoben.
Die Sache wird zur Bescheidung der Anträge der Beteiligten zu 2. und 3., für die Zeiträume, die Gegenstand der aufgehobenen Beschlüsse sind, eine Vergütung gegen die Staatskasse festzusetzen, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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