Oberlandesgericht Köln, 2009-03-30, 5 U 213/07

5 U 213/07Obergericht30.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 213/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-30

Aktenzeichen: 5 U 213/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0330.5U213.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.09.2007 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 472/05 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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