7 U 188/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-03-26, 7 U 188/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 188/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-26
Aktenzeichen: 7 U 188/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0326.7U188.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am
-
August 2008 verkündete Urteil der
-
Zivilkammer des Landgerichts Köln
- 22 O 507/07 – wird auf seine Kosten zurück-
gewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die
Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages
abzuwenden, sofern nicht der Beklagte zu 2) vor der
Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.