Oberlandesgericht Köln, 2009-03-26, 7 U 188/08

7 U 188/08Obergericht26.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 188/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-26

Aktenzeichen: 7 U 188/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0326.7U188.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am

  1. August 2008 verkündete Urteil der

  2. Zivilkammer des Landgerichts Köln

  • 22 O 507/07 – wird auf seine Kosten zurück-

gewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die

Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages

abzuwenden, sofern nicht der Beklagte zu 2) vor der

Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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