Oberlandesgericht Köln, 2009-03-26, 7 U 168/08

7 U 168/08Obergericht26.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 168/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-26

Aktenzeichen: 7 U 168/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0326.7U168.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29. Juli 2008 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 37 O 1029/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.