7 U 168/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-03-26, 7 U 168/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 168/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-26
Aktenzeichen: 7 U 168/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0326.7U168.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 29. Juli 2008 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Köln - 37 O 1029/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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