2 Wx 30/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-03-23, 2 Wx 30/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-03-23, 2 Wx 30/09
2 Wx 30/09Obergericht23.03.2009
Regest
Im Verrfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB ist die weitere Beschwerde auch gegen eine Entscheidung, durch die das Landgericht die Gewährung der Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Beschwerdefrist ablehnt, nicht statthaft.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 30/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-23
Aktenzeichen: 2 Wx 30/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0323.2WX30.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: HGB § 335 Abs. 4 und 5, FGG §§ 22 Abs. 2, 27
Leitsätze
Im Verrfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB ist die weitere Beschwerde auch gegen eine Entscheidung, durch die das Landgericht die Gewährung der Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Beschwerdefrist ablehnt, nicht statthaft.
Tenor
Die als - sofortige Beschwerde - bezeichnete weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 2. März 2009 gegen den Beschluß der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 10. Februar 2009 - 30 T 837/08 - wird als unzulässig verworfen.
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