Oberlandesgericht Köln, 2009-03-18, 5 U 138/06

5 U 138/06Obergericht18.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 138/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-18

Aktenzeichen: 5 U 138/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0318.5U138.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Mai 2006 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 509/04 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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