2 Ws 55/09•Oberlandesgericht Köln, 2009-03-11, 2 Ws 55/09
Oberlandesgericht Köln, 2009-03-11, 2 Ws 55/09
2 Ws 55/09Obergericht11.03.2009
Regest
Nimmt die Staatsanwaltschaft die von ihr eingelegte Revision zurück, entsteht die Rücknahmegebühr des Verteidigers nach VV Nr. 4141 I Ziff 3 nur, wenn der Verteidiger an der Rücknahme des Rechtsmittels mitgewirkt hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 55/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-11
Aktenzeichen: 2 Ws 55/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0311.2WS55.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Nimmt die Staatsanwaltschaft die von ihr eingelegte Revision zurück, entsteht die Rücknahmegebühr des Verteidigers nach VV Nr. 4141 I Ziff 3 nur, wenn der Verteidiger an der Rücknahme des Rechtsmittels mitgewirkt hat.
Tenor
Die Beschwerde wird verworfen.
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