Oberlandesgericht Köln, 2009-03-11, 2 Ws 55/09

2 Ws 55/09Obergericht11.03.2009

Regest

Nimmt die Staatsanwaltschaft die von ihr eingelegte Revision zurück, entsteht die Rücknahmegebühr des Verteidigers nach VV Nr. 4141 I Ziff 3 nur, wenn der Verteidiger an der Rücknahme des Rechtsmittels mitgewirkt hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 55/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-11

Aktenzeichen: 2 Ws 55/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0311.2WS55.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Nimmt die Staatsanwaltschaft die von ihr eingelegte Revision zurück, entsteht die Rücknahmegebühr des Verteidigers nach VV Nr. 4141 I Ziff 3 nur, wenn der Verteidiger an der Rücknahme des Rechtsmittels mitgewirkt hat.

Tenor

Die Beschwerde wird verworfen.

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