17 W 18(09•Oberlandesgericht Köln, 2009-03-06, 17 W 18(09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 18(09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-06
Aktenzeichen: 17 W 18(09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0306.17W18.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin beim Landgericht Bonn vom 10. Dezember 2008 - 10 O 67/95 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Urteils der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 27. Mai 2008 sind von den Klägern als Gesamtschuldner an den Beklagten 14.415,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 25. Juli 2008 zu zahlen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger zu 24 % und der Beklagte zu 76 %.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 2.745,33 € (96 % von 2.859,72 €).
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