7 U 170/08•Oberlandesgericht Köln, 2009-03-03, 7 U 170/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 170/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-03
Aktenzeichen: 7 U 170/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0303.7U170.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag des Beklagten, ihm wegen Versäu-mung der Berufungsbegründungsfrist Wieder-einsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird zurückgewiesen.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29. August 2008 - 18 O 509/05 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
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