6 W 132/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-11-03, 6 W 132/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 132/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-11-03
Aktenzeichen: 6 W 132/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1103.6W132.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Der Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11.9.2008 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens und zur endgültigen Entscheidung über den Gestattungsantrag an das Landgericht zurückverwiesen.
2.) Der weiteren Beteiligten und Beschwerdeführerin wird es bis zum Abschluss des Verfahrens untersagt, die Daten zu löschen, aus denen sich ergibt, welchen Kunden unter welcher Anschrift die im Folgenden aufgeführten IP-Adressen am 8. September 2008 zu den angegebenen Uhrzeiten zugeordnet waren:
IP-Adresse
Uhrzeit
1
91.49.217.xxx
08:45:11
2
80.132.89.xxx
08:59:50
3
91.16.180.xxx
10:14:24
4
79.220.3x.xx
12:20:04
5
84.137.20x.xx
11:25:44
6
87.159.9.xxx
12:12:31
7
87.164.13x.xx
12:30:10
8
79.199.168.xxx
12:30:43
9
91.43.6x.xx
12:56:40
10
84.162.236.xxx
14:18:43
11
80.130.201.xxx
16:03:15
12
87.152.x.xx
21:21:00
3.) Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Parteien jeweils selbst. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
4.) Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: 1.500 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.